Elternrat

Aufgaben (Auszug aus dem Sächsischen Schulgesetz)

§ 47 Elternrat
(1) Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule.
(2) Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Liebe Eltern,
bevor wir unseren neuen/alten Elternrat vorstellen, möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Elternsprecher der vergangenen Jahre für Ihre hervorragende Arbeit im Elternrat und in ihren Klassen bedanken und Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen.

Mitglieder des Elternrats stellen sich vor:

Herr Winkler - ist Vorsitzender des Elternrates.
Frau Wilfert - ist unsere stellvertretende Vorsitzende des Elternrates.

Weitere Mitglieder im Elternrat sind:

 

 

Kontakt

Heiko Winkler
E-Mail: wink77(at)web.de
Mobil: 0176/84459162