Hausordnung
Hausordnung der Oberschule "Felix Mauersberger" Netzschkau
I. Präambel:
Die Hausordnung ist die Grundlage für das harmonische Zusammenleben von Schülern, Lehrkräften und Schulpersonal.
Daraus ergeben sich folgende Verhaltensregeln:
1. Es herrscht ein höflicher und rücksichtsvoller Umgangston in der Schule.
2. Alle Schüler erfüllen ihre Lernpflichten und gewährleisten durch ihr Verhalten ein ungestörtes Lernen aller anderen Schüler.
3. Alle Schüler kommen pünktlich, mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Schule.
4. Bei jedem Vorklingeln suchen alle Schüler sofort ihre jeweiligen Arbeitsplätze auf, bereiten sich in Ruhe auf den folgenden Unterricht vor und legen die entsprechenden Arbeitsmittel bereit. Das Wechseln in andere Unterrichtsräume erfolgt erst mit dem Vorklingeln.
5. In den Pausen halten sich alle Schüler in ihrem Klassenzimmer in der entsprechenden Etage auf. Der Aufenthalt im gesamten Neubau ist in den Pausen nicht gestattet.
6. Alle Schüler der Klassenstufen 5 - 7 begeben sich in der 1. Hofpause, die Schüler der Klassenstufen 5 - 8 in der 2. Hofpause, auf die Schulhöfe. Der Aufenthalt in der Cafeteria ist nur gestattet, wenn Speisen erworben worden sind. Die Einnahme von warmen Speisen ist nur in der Cafeteria erlaubt, jedoch nicht in 10 Minuten Pausen.
7. Alle Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erlaubnis vorliegt und sie im Besitz des Schulausweises sind. Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle sind: vorherige Absprache mit Schulleitung/ Lehrkräften
8. Der Klassensprecher informiert bei Nichterscheinen des Fachlehrers nach 5 Minuten die Schulleitung.
9. In Freistunden halten sich alle betreffenden Schüler in der Cafeteria auf. Störende Geräusche sind in Freistunden zu unterlassen (z.B. Türen zuschlagen, Gang/Treppen laufen, abspielen von Musik, elektronische Geräte)
10. Das Erscheinungsbild aller Schüler entspricht den allgemeingültigen ästhetischen und moralischen Normen. Das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck, welche den Verdacht auf extremistisches Gedankengut oder Diskriminierung anderer Menschen zum Ausdruck bringen, ist untersagt.
11. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden erzieherische Maßnahmen entsprechend der sächsischen Schulordnung festgelegt. Bei wiederholter Verletzung der Hausordnung werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
II. Allgemeines zur Ordnung und Sauberkeit
1. Jede Klasse ist für den Allgemeinzustand ihres Klassenzimmers in vollem Umfang verantwortlich.
2. Alle Schüler halten ihren Arbeitsplatz sauber und ordentlich. Getränke sind prinzipiell in
der Tasche aufzubewahren.
3. Alle Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
4. Die Ordnungsschüler sind verpflichtet, die Tafeln zu säubern, das Tafelwasser mindestens täglich zu erneuern und als letzte das Klassenzimmer nach der letzten Stunde zu verlassen, nachdem sie eine allgemeine Ordnung im Klassenzimmer hergestellt haben.
5. Das Benutzen der Handys und Smart Watches während der Schulzeit ist nicht erlaubt. In den Pausen und während der Unterrichtszeit befindet sich das Gerät ausgeschaltet in der Schultasche bzw. im Schließfach. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung darf der Lehrer den Schülern das Handy/die Smart Watch wegnehmen und im Sekretariat ausgeschaltet hinterlegen. Die betroffenen Schüler können es sich am Ende des gleichen Schultages wieder abholen.
6. Alle gefährlichen und einen geordneten Schulbetrieb störenden Gegenstände haben in der Schule nichts zu suchen.
7. Das Schulinventar und alle Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei bewusster oder grob fahrlässiger Zerstörung von Eigentum der Schule bzw. der Mitschüler werden die Erziehungsberechtigten finanziell zur Rechenschaft gezogen. Die Garderobe wird an den Haken im Korridor aufgehangen und nicht im Klassenzimmer.
8. Mit Fahrrädern, Mopeds und „Mopedautos“ darf nur auf eigene Verantwortung in die Schule gefahren werden.
Das Abstellen der Fahrräder auf den dafür vorgesehenen Flächen im Schulgelände übernehmen die Schüler und deren Eltern in eigener Verantwortung.
Während der Unterrichtszeit besteht jegliches Bewegungsverbot der genannten Fahrzeuge.
9. Das Mitführen von Drogen, Alkohol, Zigaretten und jeglichen Formen von Rauschmitteln, sowie deren Konsum und der Verkauf/Handel sind untersagt. Verstöße werden entsprechend geahndet.
10. Toiletten sind keine Aufenthaltsorte. Bei ihrer Benutzung sind die Grundsätze der allgemeinen Hygiene zu beachten.
11. Alle Hinweise des Schulpersonals sind von den Schülern zu befolgen.
Netzschkau, den 17.10.2023